Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
- Geltung
- Leistungen des Fotografen
- Leistungen des Kunden
- Exklusiv und Befugniss
- Honorar und Zahlungsbedingungen
- Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen
- Nutzungsrechte und Urheberrechte
- Veröffentlichungsrechte
- Bildauswahl und Lieferung
- Haftung und Schadenersatz
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Schlussbestimmungen
 
1 Geltung
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen (einschließlich etwaiger Erweiterungen) des Fotografen sowie seiner Erfüllungsgehilfen und Assistenten. Sie sind integraler Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Fotografen und seinen Kunden.
1.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, finden diese AGB auch auf alle künftigen Aufträge der Auftraggeber Anwendung.
1.3 Durch das Aufgeben einer Bestellung, die Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder die Reservierung eines Termins erklären Sie sich mit den AGB einverstanden.
1.4 Die Grundlage für den Vertrag bildet das jeweilige Angebot des Fotografen, welches sämtliche vereinbarten Leistungen und die entsprechende Vergütung detailliert festhält. Diese Angebote des Fotografen sind unverbindlich und bleiben ohne bindende Wirkung, wenn nichts anderes schriftlich Vereinbart wurde.
1.5 Die Vertragsparteien stimmen überein, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen Anwendung finden sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht berücksichtigt. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, die schriftlich festgehalten wurden, gelten diese einzelnen Vereinbarungen an Stelle der in den AGB genannten.
1.6 Gemäß diesen AGB werden als "Fotos" alle vom Fotografen hergestellten Produkte definiert, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, in dem sie vorliegen.
1.7 Sollte der Auftraggeber den AGB widersprechen wollen, so ist dies schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären.
2 Leistungen des Fotografen
2.1 Die Leistungen des Fotografen umfasst insbesondere Fotoshootings für private und gewerbliche Zwecke, Bildbearbeitung, Erstellung von Fotoprodukten und alle anderen fotografischen Dienstleistungen, die von Kreidt-Fotografie angeboten werden.
2.2 Es kann vom Fotografen nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste einzeln, insbesondere bei Veranstaltungen wie Hochzeiten, fotografiert werden können.
3 Leistungen des Kunden
3.1 Der Auftraggeber muss dem Fotografen alle relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen, die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich des Termins, des Ortes des Fotoshootings und besonderer Anforderungen oder Wünsche.
3.2 Die Urheberrechte des Fotografen sind zu respektieren, und die erstellten Fotos dürfen nur gemäß den vereinbarten Nutzungsrechten verwendet werden. (Siehe hierzu Absatz 7 Nutzungsrechte und Urheberrechte)
3.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen von abgebildeten Personen und Rechteinhabern vorliegen, insbesondere bei Personenaufnahmen und Objekten mit fremden Rechten. Bei Bedarf sind Genehmigungen von Dritten für das Fotoshooting einzuholen, z.B. bei der Nutzung von Privatgrundstücken oder der Fotografie von Personen.
4 Exklusiv und Befugnis
4.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass keine anderen fotografischen Dienstleister von Dritte an der Veranstaltung beauftragt werden. Dies schließt insbesondere Dienstleister ein, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung (wie Videografen usw.) oder Fotografie als künstlerisches Event anbieten. Die Reportage des Tages sowie die Porträtfotos bleiben jedoch ausschließlich dem Fotografen von Kreidt-Fotografie vorbehalten.
4.2 Der Fotograf behält sich das Recht vor, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei zu sein. Reklamationen in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird der Fotograf als einziger professioneller Fotograf am Tag der Hochzeit oder Veranstaltung beauftragt, um diese fotografisch zu begleiten.
4.4 Der Fotograf hat die Priorität bei der Positionierung von Personen, der Kamera und der Ausrüstung vor anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen machen. Die Engagement eines Videografen oder eines Videoteams muss vorab ausdrücklich mit Kreidt-Fotografie abgestimmt werden. Wenn ein weiterer professioneller Fotograf Bilder von Hauptpersonen und der Gesellschaft anfertigt und diese Arbeit auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber nicht einstellt, ist der Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. In diesem Fall müssen die Auftraggeber die gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistung dennoch vollständig bezahlen.
5 Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Kreidt-Fotografie, vertreten durch Norbert Kreidt, ist als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
5.2 Alle Preise sind Endpreise ohne Umsatzsteuer. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig kommuniziert.
5.3 Für Auftragsproduktionen gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung in Euro.
5.4 Angebote auf der Website von Kreidt-Fotografie sind unverbindlich. Kreidt-Fotografie behält sich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen sind in Euro angegeben.
5.5 Die Erstellung der Fotos erfolgt gegen ein vereinbartes Honorar, das entweder als Stundensatz, Tagessatz oder pauschale Gebühr berechnet wird. Zusätzlich können anfallende Reisekosten in Rechnung gestellt werden.
5.6 Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert wird, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
5.7 Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 % fällig. Die im Vertrag genannten Termine gelten erst als gebucht, wenn die Gebühr bei Kreidt-Fotografie eingegangen ist. Sollte die Vorauszahlung nicht fristgemäß erfolgen, ist der Fotograf nicht verpflichtet, den Auftrag durchzuführen.
5.8 Zahlungen sind per Banküberweisung oder Bar zu leisten. Die Bankverbindung sind auf der Rechnung von Kreidt-Fotografie angegeben.
5.9 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung vom Auftragsgeber rechtzeitig und vollständig zu entrichten. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5.10 Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn er fällige Beträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum begleicht. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Kreidt-Fotografie berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Verbrauchergeschäft) bzw. 8% (Handelsgeschäft) über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Darüber hinaus behält sich Kreidt-Fotografie das Recht vor, Mahngebühren in angemessener Höhe zu erheben. Alle Kosten, die durch die Beitreibung der fälligen Beträge entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, einschließlich der Kosten für Inkassobüros, Rechtsanwälte und gerichtliche Verfahren. Kreidt-Fotografie behält sich das Recht vor, weitere Lieferungen oder Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge auszusetzen.
6 Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen
6.1 Wurde der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum fest gebucht und erfolgt eine Absage seitens des Auftraggebers, so bleibt der Anspruch des Fotografen auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Die Vergütung wird jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen sowie um den Betrag gemindert, den der Fotograf durch eine anderweitige Buchung für den abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
6.2 Der Auftraggeber hat das Recht, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags bis zu vier Wochen vor dem im Vertrag festgelegten Termin zurückzutreten. Die schriftliche Erklärung des Rücktritts muss rechtzeitig per Post beim Fotografen eingehen, um wirksam zu sein. Eine Rücktrittserklärung per Email genügt nicht der Schriftform.
7 Nutzungsrechte und Urheberrechte
7.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass die vom Fotografen bereitgestellten Fotos urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 5 des UrhG darstellen. Der Fotograf behält gemäß den Bestimmungen des UrhG das Urheberrecht an den Fotos.
7.2 Wenn der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken überträgt, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer speziellen Vereinbarung. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nur für die Werke, die der Auftraggeber gemäß Vertrag akzeptiert, nicht für Werke, die nur zur Ansicht oder Auswahl überlassen wurden.
7.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fotos auch zu vervielfältigen. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage, elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, die Verwendung von Filtern, automatische Bildoptimierung, etc.) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
7.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen, die dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehen.
7.5 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder den Fotografen "Foto: Kreidt-Fotografie" entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben.
7.6 Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, insbesondere ohne Zustimmung des Fotografen und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinaus, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
7.7 Durch die im Rahmen der Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keine zusätzlichen Nutzungsrechte begründet.
7.8 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sowie Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich festgehalten werden.
8 Veröffentlichungsrechte
8.1 Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Werke im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden (z.B. auf seiner Webseite, in Blogs, auf Facebook, Instagram usw.), ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
8.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotos veröffentlicht werden können, und wird die Gäste entsprechend darüber informieren und ihr Einverständnis zur Veröffentlichung einholen. Der Auftraggeber versichert, dass er im Falle einer Veröffentlichung die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und stimmt dieser selbst ebenfalls zu. Der Auftraggeber wird den Fotografen von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf das Fehlen dieser Einwilligung beruht.
8.3 Der Fotograf wird unter Einhaltung der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder die Hauptpersonen noch den Gästen durch die Veröffentlichung der Fotos Schaden zugefügt wird. Für etwaige Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen sowie andere Dritte verursacht werden, die der Fotograf in diesem Zusammenhang einsetzt, wird keine Haftung übernommen.
8.4 Bei Veröffentlichungen werden lediglich nur die Vornamen veröffentlicht.
8.5 Der Fotograf verzichtet aufgrund seines Nutzungsrecht und Veröffentlichungsrecht auf einen Weiterverkauf der Fotos.
9 Bildauswahl und Lieferung
9.1 Der Fotograf wählt nach eigenem Ermessen die vereinbarte Anzahl der erstellten Aufnahmen aus, optimiert diese und stellt sie dem Auftraggeber über Datenübertragung zur Verfügung. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
9.2 Sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, besteht für den Fotografen keine Verpflichtung, Datenträger wie USB-Stick oder DVD an den Auftraggeber herauszugeben.
9.3 Sofern der Auftraggeber dem Fotografen keine spezifischen Anweisungen bezüglich der Gestaltung der Aufnahmen erteilt hat, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
9.4 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hochauflösendem JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW), sowie TIF-Dateien ist ausgeschlossen.
9.5 Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht im Umfang des Auftrags enthalten und erfolgt ohne Gewähr. Die Mindestanzahl der zu liefernden Bilder wird durch die Bestätigung des Angebots festgelegt.
9.6 Reklamationen bezüglich des Inhalts der gelieferten Sendung oder der Qualität, des Zustands oder des Inhalts des Bildmaterials müssen dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und ohne Mängel akzeptiert.
10 Haftung und Schadenersatz
10.1 Der Fotograf und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftung erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sowie aus der Verletzung wichtiger Vertragspflichten, die vom Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden.
10.2 Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung der Rechte von abgebildeten Personen oder Objekten.
10.3 Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, begrenzt auf den Wert des jeweils gebuchten Pakets bzw. der Dienstleistung.
10.4 Für Verluste, Mängel oder Schäden, die durch Subunternehmer oder Lieferanten entstehen, die ihre Leistungen eigenverantwortlich erbringen, übernimmt der Fotograf keine Haftung.
10.5 Liefertermine für Fotos gelten ausschließlich dann als verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt wurden. Der Fotograf haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für etwaige Überschreitungen der vereinbarten Termine.
10.6 Die Buchungen und die Ausführung der Arbeiten von Kreidt-Fotografie erfolgen mit größter Sorgfalt. Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Fotografen liegen, wie plötzliche Krankheit, Umwelteinflüsse oder Verkehrsprobleme usw. Etwaige Schadenersatzansprüche vom Auftraggeber sind ausgeschlossen. Kreidt-Fotografie verpflichtet sich jedoch in einem solchen Fall, die geleistete Anzahlung an die Auftraggeber zurückzuerstatten.
11 Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten ist zur Vertragserfüllung notwendig und erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
11.2 Der Fotograf ist verpflichtet, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne die Zustimmung des Auftraggebers zu verwenden.
12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand: Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Landgericht München
12.2 Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben, gilt der Geschäftssitz des Fotografen als Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Landgericht München
12.3 Falls eine der vorherigen Bestimmungen ungültig oder undurchführbar ist, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich einigen und eine geeignete Ersatzbestimmung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und rechtlich wirksam ist.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, einschließlich des Verzichts auf dieses Formerfordernis.
Bei Fragen und Anträgen auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Kreidt-Fotografie
Einzelunternehmer:
Norbert Kreidt
Münchner Str. 7
82140 Olching
kontakt@kreidt-fotografie.de
Stand: 16.03.2024, 82140 Olching